Erbschaftsteuer-Nachweis nach § 198 BewG - den Finanzamtbescheid korrigieren
Wenn das Finanzamt den Wert Ihrer geerbten Immobilie zu hoch ansetzt, haben Sie das gesetzliche Recht, einen niedrigeren Wert durch ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen. Dieses Gutachten muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Finanzamt es akzeptiert.
Wann lohnt sich das besonders?
Bei älteren Immobilien mit Renovierungsstau, bei ungünstigen Lagen, bei Immobilien mit Belastungen (Wohnrecht, Nießbrauch), bei Objekten mit Bauschäden oder bei stark schwankenden Bodenrichtwerten – also typische Situationen im Ruhrgebiet, in Hattingen, Bochum, Witten und Umgebung.
Wichtig:
Auch rückwirkend innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Gutachten möglich, wenn Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Gutachten für Erbengemeinschaften – faire Aufteilung, weniger Streit
In einer Erbengemeinschaft gehört die Immobilie allen Erben gemeinsam. Das klingt einfach, ist es aber selten. Die häufigsten Situationen:
Ein Erbe möchte die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen
Dafür muss der Marktwert feststehen, damit die Auszahlungsbeträge fair berechnet werden können.
Die Erben wollen verkaufen und den Erlös teilen
Ein Gutachten hilft bei der realistischen Preisfindung und verhindert, dass die Immobilie unter Wert verkauft wird.
Die Erben sind sich uneinig
Wenn keine Einigung möglich ist, droht die Teilungsversteigerung – oft zum Nachteil aller Beteiligten. Ein neutrales Gutachten kann helfen, die Situation zu entschärfen und eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Die Immobilie soll vermietet bleiben
Wenn die Erben die Immobilie gemeinsam behalten und weitervermieten möchten, dient das Gutachten als objektive Wertgrundlage – etwa für die Aufteilung der Mieterträge, für spätere Entscheidungen über Verkauf oder Auszahlung und als Nachweis des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt.