Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Ermittelt den aktuellen Marktwert nach anerkannten Verfahren – gerichtlich anerkannt und von Finanzämtern und Banken akzeptiert.
- Gerichtlich anerkannt und behördlich akzeptiert
- Für Scheidung, Erbschaft, Kauf und Verkauf
- Alle Immobilientypen: EFH, ETW, MFH, Gewerbe